Kündigungsfristen-Rechner
Kündigungsfrist berechnen
Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach § 622 BGB und steigt mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. In der Probezeit gilt eine kürzere Frist.
Hinweis: Diese Berechnung erfolgt ohne Gewähr und stellt keine Rechtsberatung dar. Es wird der gesetzliche Rahmen abgebildet; Tarif- oder Arbeitsvertrag können abweichen.
Häufige Fragen zur Kündigungsfrist
Wie lang ist die Grundkündigungsfrist?
Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB).
Wie verlängert sich die Frist mit den Jahren?
Für Arbeitgeber steigt die Frist gestaffelt: 1 Monat ab 2 Jahren, 2 ab 5, 3 ab 8, 4 ab 10, 5 ab 12, 6 ab 15 und 7 Monate ab 20 Jahren, jeweils zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB).
Was gilt in der Probezeit?
Während einer vereinbarten Probezeit (höchstens sechs Monate) beträgt die Frist zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).
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