Kündigungsfristen-Rechner

Kündigungsfrist berechnen

Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach § 622 BGB und steigt mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. In der Probezeit gilt eine kürzere Frist.

Gesetzliche Kündigungsfrist
1Monat(e)
zum Ende eines Kalendermonats
BGB §622(2)

Hinweis: Diese Berechnung erfolgt ohne Gewähr und stellt keine Rechtsberatung dar. Es wird der gesetzliche Rahmen abgebildet; Tarif- oder Arbeitsvertrag können abweichen.

Häufige Fragen zur Kündigungsfrist

Wie lang ist die Grundkündigungsfrist?

Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB).

Wie verlängert sich die Frist mit den Jahren?

Für Arbeitgeber steigt die Frist gestaffelt: 1 Monat ab 2 Jahren, 2 ab 5, 3 ab 8, 4 ab 10, 5 ab 12, 6 ab 15 und 7 Monate ab 20 Jahren, jeweils zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB).

Was gilt in der Probezeit?

Während einer vereinbarten Probezeit (höchstens sechs Monate) beträgt die Frist zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).

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